A) Segelflug und Motorsegelflug
I Beiträge
| Jugendliche* | Erwachsene | Familienbeitrag | |
| Aufnahmegebühr | € 150,- | € 250,- | Wie Spalte 2-3 |
| Mitgliedsbeitrag
a) Aktives Mitglied |
€ 20,- / Monat | € 35,- / Monat | siehe Sonderregelung |
| Mitgliedsbeitrag
b) Passives Mitglied |
€ 2,- / Monat | € 2,- / Monat |
| * | Jugendliche bis 18 Jahre oder Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- oder Zivildienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nach Nachweis. |
Sonderregelung Familienbeitrag
Sind drei und mehr Familienangehörige aus einem gemeinsamen Haushalt Mitglieder im Luftsportverein Osterholz-Scharmbeck e.V., so zahlt der Haushaltsvorstand den vollen Mitgliedsbeitrag, die übrigen Familienangehörigen zahlen ohne Rücksicht auf Ausbildungsstand, Einkommen und Lebensalter die Hälfte des jeweiligen Mitgliedsbeitrags. Aufnahmegebühren und Saisonbeiträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Schnuppermitgliedschaft
Wenn Sie nur zur Probe dem Verein beitreten möchten, können Sie Kurzmitglied werden. Die anteilige Aufnahmegebühr beträgt € 50,- für eine Mitgliedschaft, die 6 Wochen dauert. Es gelten die regulären Fluggebühren. Wem das Vereinsleben und die Fliegerei gefällt, der sollte danach unbefristetes Mitglied werden.
Baustundenzahl
Für alle aktiven Mitglieder (einschließlich
"Nur-Motorsegler-Piloten") jeweils nach vorherigem Beschluß der
Mitgliederversammlung,
zur Zeit 40 Stunden im Jahr, abzuleisten in der Zeit vom 01.04. bis 31.03.
vor Beginn der Flugsaison bzw. anteilig ab Eintrittsdatum.
Bei Mehrleistungen von von 100 %, das sind 80 und mehr Baustunden, werden
€ 60,- auf die Fluggebühren
angerechnet.
Baustundenausgleich
Pro nicht geleistete Stunde € 10,-, unabhängig vom Alter des aktiven Vereinsmitglieds (gilt nicht für Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder und Fluglehrer).
II Fluggebühren
| 1. | Segelflug | ||||
| a. | Windenstart | ||||
| ASK21 und LS3a: | € 3,50 je angefangene ¼ Stunde | ||||
| Ka8: | € 3,- je angefangene ½ Stunde | ||||
| b. | BVL-Mitglieder | ||||
| LS3a: | Gleiche Gebühr wie LVO-Mitglieder auf der ASW 28 | ||||
| Ka8: | € 3,- je angefangene ½ Stunde | ||||
| ASK21: | € 4,50 je angefangene ¼ Stunde | ||||
| c. | Flugzeugschlepp | ||||
| Bei F-Schlepp gelten die gleichen Gebühren wie unter II.1 a) und b). Die Schleppgebühren werden vom BVL festgesetzt und zusätzlich in Rechnung gestellt. Für Kunstflug auf der ASK21 ist ein Zuschlag von € 5,- je Kunstflug zu zahlen. |
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| 2. | Motorsegler SF25C | ||||
| € 0,80
pro Minute Für Überlandflüge werden mindestens 15 Minuten Flugzeit berechnet. |
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| 3. | Fluggebühren für Eigner und Benutzer von privaten Segelflugzeugen | ||||
| a. Winde
€ 3,- pro Start
(ohne Zeitbegrenzung) b. F-Schlepp Gebühren werden vom BVL festgesetzt und in Rechnung gestellt. |
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| 4. | Fluggebühren für Gäste | ||||
| Segelflug ASK21:
€ 10,- je angefangene ¼
Stunde
Motorsegler SF25C: € 1,20 pro Minute |
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| B) | Modellflug | ||||
| a. | Aufnahmegebühren | ||||
| € 50,-
für Jugendliche und Erwachsene. Schüler (12 bis 14 Jahre) zahlen keine Aufnahmegebühr. Die Aufnahmegebühr wird bei einem Überwechseln zur Großfliegerei verrechnet. |
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| b. | Monatsbeiträge | ||||
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vom 12. bis 14. Lebensjahr = 1,00 € vom 15. bis 20. Lebensjahr = 4,50 € ab dem 21. Lebensjahr = 7,60 € Zuzüglich Halter-Haftpflichtversicherung für Flugmodelle (Prämie zur Zeit € 16,- jährlich). Vereinsmitglieder, die im Luftsportverein Osterholz-Scharmbeck e.V. den Modellflug neben der Großfliegerei betreiben, zahlen einen Monatsbeitrag von € 2,50 für diese Sparte zusätzlich. |
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