Gebührenordnung


Dieser Sport, er ist wie andere Sportarten auch mit körperlicher Bewegung verbunden und Leistung verbunden, ist preiswerter als Sie vielleicht denken. Schon ab 37,50 € pro Monat können Sie sich dieses Hobby leisten.


1. Aufnahmegebühr (einmalig)
1.1 für berufstätige Neumitglieder 150,00 €
1.2 für Schüler, Studenten, Auszubildende 75,00 €
1.3 für neue passive oder fördernde Mitglieder 0,00 €
1.4 die Aufnahmegebühr ist eine einmalige Zahlung, die für die Erlangung einer aktiven Mitgliedschaft fällig wird.
1.5 die Zahlung der wird sofort nach Erhalt der Aufnahmebestätigung als Gesamtbetrag fällig.
1.6 passive oder fördernde Mitglieder, die auf eine aktive Mitgliedschaft wechseln müssen beim ersten entsprechenden Wechsel die Aufnahmegebühr entrichten


2. Mitgliedsbeitrag (jährlich)
2.1 für berufstätige aktive Mitglieder 240,00 €
2.2 für aktive Mitglieder, die noch Schüler, Studenten, Auszubildende sind 90,00 €
2.3 für passive, berufstätige Mitglieder 60,00 €
2.4 für passive Mitglieder, die noch Schüler, Studenten, Auszubildende sind 15,00 €
2.5 der jährliche Mitgliedsbeitrag ist als Einmalzahlung zu Beginn des Geschäftsjahres oder im Voraus in monatlichen Teilbeträgen von 1/12 des Jahresbeitrages zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt wahlweise durch Dauerauftrag, Überweisung oder Bankeinzug.
2.6 fördernde Mitglieder zahlen keinen festen Jahresbeitrags sondern eine freiwillige Zuwendung an den Verein nach eigenem Ermessen.


3. Start- und Fluggebühren
3.1 für aktive Mitglieder pauschal pro Kalenderjahr 360,00 €
3.2 vereinsfremde Piloten mit eigenem Segelflugzeug pro Windenschlepp 5,00 €
3.3 vereinsfremde Piloten nach abgebrochenem Überlandflug 0,00 €
3.4 vereinsfremde Motorsegler, die nicht zum Zweck des F-Schlepps landen 5,00 €
3.5 eventuelle Flugzeugschlepp-Startkosten sind in den Startgebühren nicht enthalten. Sie sind vom Piloten des Segelflugzeugs direkt an den Flugzeugschlepppiloten zu zahlen.
3.6 die pauschalen Start- und Fluggebühren sind unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fluggeräte von allen aktiven Mitgliedern zu entrichten.
Sie sind ebenfalls als Einmalzahlung zu Beginn des Geschäftsjahres oder im Voraus in monatlichen Teilbeträgen von 1/12 des Jahresbeitrages zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt wahlweise durch Dauerauftrag, Überweisung oder Bankeinzug.
3.7 neu aufgenommene aktive Mitglieder zahlen 1/12 des Jahresbetrages ab Eintrittsdatum pro Monat, wenn sie während eines laufenden Jahres eintreten.


4. Zeitmitgliedschaften
4.1 Schnupperwochenende mit Teilnahme am normalen Flugbetrieb
(mind. 3 Starts mit Fluglehrer, die Teilnahme ist nur einmal möglich)
60,00 €
4.2 Probierpaket (10 Starts mit Fluglehrer) 100,00 €
4.3 passive Mitglieder, mit oder ohne eigenem Segelflugzeug (pro Monat) 180,00 €
4.4 Piloten mit gültigem PPL-C, einschl. Start- u. Fluggebühren (pro Monat) 195,00 €
4.5 die maximal mögliche Dauer für vereinsfremde Piloten mit PPL-C ist 3 Monate pro Jahr. Bei anschließendem Eintritt in den Verein werden die in diesem Jahr gezahlten Beiträge für die Zeitmitgliedschaft auf die für das laufende Jahr für Aufnahmegebühr, Fluggebührenpauschale, Mitgliedsbeitrag und Arbeitsstunden zu zahlenden Beiträge angerechnet.


5. Gastflüge im Doppelsitzer
5.1 Flüge gegen Erstattung der Unkosten ("normale Gastflüge"),
Startgebühr einmalig pro Gastflug
(entfällt für Kunden der Sparkasse Oberhessen Giro X-tro-Kooperation)
Fluggebühr pro geflogener Minute zusätzlich
10,00 €


1,50 €
5.2 Flüge gegen Gutscheine ("vergünstigte Gastflüge"),
ein Start mit Flug bis 30 Minuten Flugdauer
Verlängerung des Fluges pro angefangene halbe Stunde
5,00 €

5,00 €
5.3 Flüge gegen Gutscheine des Vertragspartners "mydays GmbH",
max. 3 Starts oder bis 30 Minuten Flugdauer
(Abrechnung erfolgt gegen Buchungscode über den Vertragspartner)
0,00 €
5.4 die Preise für "vergünstigte Gastflüge" nach 5.2 gelten für passive und fördernde Mitglieder, sowie Gutscheine die von aktiven Mitgliedern für Familienmitglieder und Freunde zur Mitgliederwerbung ausgegeben werden.
Die Gutscheine dürfen nur unentgeltlich weitergegeben werden.


6. Kostenbeteilung bei Bruch
6.1 bei Flügen mit Fluglehrer 0,00 €
6.2 bei grob fahrlässigem Verhalten: → Selbstbehalt der Kaskoversicherung
Die Kosten-/Selbstbeteiligung bei Bruch- und/oder Sachschäden an Vereinsgerät, laut 6.2, beträgt € 250,- und ist vom jeweiligen Vereinsmitglied selbst zu tragen.


7. Baustunden
7.1 pro Jahr sind 30 Baustunden zu leisten
7.2 nicht geleistete Baustunden werden mit € 16,- belastet.



Gebührenordnung - Stand: 10.02.2007
gebuehren.pdf, 19 kb
Info-Broschüre-1 FSC-R & Preisliste
fscr_info_01.pdf, 448 kb
Info-Broschüre-2 FSC-R
fscr_info_02.pdf, 520 kb




zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 09. Februar 2010
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