Ausbildung
Schnupperkurse
Die Grundvoraussetzung für die Ausbildung ist ein fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis, dass man von einem Fliegerarzt erstellen
lässt.
Die Ausbildung zum PPL-C lässt sich in drei Abschnitte unterteilen. Als
sogenannter A-Schüler bekommt man seine ersten Einweisungen am Flugplatz
und macht mit dem Fluglehrer seine ersten Starts. Macht man seine Sache
gut, macht man nach ca. 80 Starts, nachdem ein zweiter Fluglehrer
zugestimmt hat, seine ersten drei Alleinstarts. Diese Prüfung nennt man
die A-Prüfung. Bis hin zur A-Prüfung ist eigentlich der schwierigste
Teil der Ausbildung, während für die darauffolgenden B- und C-Prüfungen
lediglich die Flugfertigkeit durch verschiedene Flugfiguren wie dem
Seitengleitflug, der hochgezogenen Fahrtkurve oder aber das Anfliegen
der Thermik verfeinert werden.
In den Wintermonaten wird die praktische Ausbildung durch die Theorie ergänzt, die gezielt auf die theoretische PPL-C Prüfung vorbereitet. Zur theoretischen PPL-C Prüfung gehört gleichzeitig der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses vom Typ BZFII.
Nach bestandener PPL-C Prüfung folgt der interessanteste Aspekt der
Segelflugausbildung: Um für die praktische Prüfung zugelassen zu werden,
muss der Flugschüler eine Strecke von 50 km mit dem Segelflugzeug
bewältigen.
Es ist das erste mal, dass man die gewohnte Umgebung des Flugplatzes
verlässt. Hat man diese Hürde gemeistert, ist der Luftfahrerschein zum
greifen nahe. Man macht mit dem Prüfer 3 Überprüfungsstarts, reicht nach
dessen OK seine Unterlagen bei der Bezirksregierung in Düsseldorf ein
und voila, nach ca. zweijähriger Ausbildung ist man stolzer Besitzer
eines Luftfahrerscheines.